70180 STUTTGART - Stuttgart-Süd (Lehenviertel)

Charmante 1-Zimmer-Altbauwohnung im Stuttgarter Lehenviertel

Objektangaben

ObjektnummerRI-STR18-13
Verkaufsstatusoffen
Wohnfläche25 m²
Zimmer1
Badezimmer1
Anzahl Etagen5
Verfügbar absofort (bezugsfrei)

Ausstattung & Details

KüchePantryküche (Flur/Küche)
BodenLaminat
UnterkellertJa (Abstellraum im UG)
BauweiseMassiv, Altbau (Baudenkmal)
HeizungsartOfenheizung

Kosten

Kaufpreis135.000 €
Käuferprovision2,975 % inkl. MwSt.
ProvisionspflichtigJa

Zustand & Baujahr

Baujahr1907
AusstattungskategorieNormal

Objektangaben

ObjektnummerRI-STR18-13
Verkaufsstatusoffen
Wohnfläche25 m²
Zimmer1
Badezimmer1
Anzahl Etagen5
Verfügbar absofort (bezugsfrei)

Zustand & Baujahr

Baujahr1907
AusstattungskategorieNormal

Kosten

Kaufpreis135.000 €
Käuferprovision2,975 % inkl. MwSt.
ProvisionspflichtigJa

Ausstattung & Details

KüchePantryküche (Flur/Küche)
BodenLaminat
UnterkellertJa (Abstellraum im UG)
BauweiseMassiv, Altbau (Baudenkmal)
HeizungsartOfenheizung
Beschreibung

Diese charmante 1-Zimmer-Wohnung liegt im 1. Dachgeschoss (mittig, WE Nr. 13) eines repräsentativen Altbaus von 1907 – mitten im beliebten Stuttgarter Lehenviertel.

Das fünfgeschossige Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss wurde als gestaffelte Doppelhaushälfte mit Ladenlokalen im Erdgeschoss von den Stuttgarter Architekten Robert Schmid und Emil Burkhardt für den Baumeister Wilhelm Mühlbronner errichtet. Die asymmetrische, in hellem Werkstein verblendete Fassade (im EG und 1. OG im Rustika-Stil) mit drei unterschiedlichen Kasten-Erkern prägt das Straßenbild.

Auf ca. 25 m² bietet die Wohnung ein helles Zuhause über den Dächern des Viertels. Ein eigener Abstellraum im Untergeschoss schafft zusätzlichen Stauraum.

Die Wohnung ist aktuell unvermietet und sofort bezugsfrei – ideal für Selbstnutzer oder als Kapitalanlage mit Neuvermietung zu aktuellen Marktkonditionen.

Das Gebäude steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz. Für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte steuerliche Abschreibungen geltend gemacht werden (§§ 7i, 10f EStG; Bescheinigung der Denkmalbehörde erforderlich). Bitte stimmen Sie Details mit Ihrem Steuerberater ab. Da es sich um ein Denkmalobjekt handelt, ist kein Energieausweis notwendig (§ 79 Abs. 4 GEG).

Immobilienbilder

Energieausweis

EnergieausweistypNicht erforderlich – Baudenkmal (§ 79 Abs. 4 GEG)
Baujahr1907
HeizungsartOfenheizung
BefeuerungsartGas

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